Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/3082 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes - Drucksachen 18/2577, 18/2629 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 Buchstabe b wird Nummer 4 wie folgt gefasst:

"4. bei Beschlüssen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus über die Festlegung und Änderung von Obergrenzen der für ein bestimmtes Finanzhilfeinstrument insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel."

2. Nummer 4 wird aufgehoben.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 358/14 (PDF)