Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/3082 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes - Drucksachen 18/2577, 18/2629 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 Buchstabe b wird Nummer 4 wie folgt gefasst:
"4. bei Beschlüssen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus über die Festlegung und Änderung von Obergrenzen der für ein bestimmtes Finanzhilfeinstrument insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel."
2. Nummer 4 wird aufgehoben.
Fristablauf: 28.11.14 Erster Durchgang: Drucksache. 358/14 (PDF)