Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Iran und zur Hinrichtung jugendlicher Straftäter

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Iran seit 2005 weiter verschlechtert hat und dass allein die Zahl der Hinrichtungen sich 2007 fast verdoppelt hat

B. in der Erwägung, dass Iran und einige andere Länder immer noch Jugendliche hinrichten dass bekannt ist, dass Iran mehr jugendliche Straftäter hingerichtet hat als jedes andere Land der Welt und dass Berichten zufolge mehr als 100 Personen in Iran für Verbrechen in der Todeszelle sitzen, die sie angeblich im Alter von unter 18 Jahren begangen haben,

C. in der Erwägung, dass Mohammed Hassanzadeh, ein jugendlicher Straftäter, der am 10. Juni 2008 hingerichtet wurde, zum Zeitpunkt der Hinrichtung unter 18 Jahre alt war,

D. in der Erwägung, dass mindestens vier weiteren jugendlichen Straftätern, und zwar Behnoud Shojaee, Mohammed Fedaei, Saeed Jazee und Behnam Zaare die unmittelbare Hinrichtung droht, dass jedoch die iranischen Behörden eine einmonatige Aussetzung der Hinrichtung für Behnoud Shojaee und Mohammed Fedaei angeordnet haben

E. in der Erwägung, dass der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die iranischen Behörden am 10. Juni 2008 an das absolute Verbot der Vollstreckung der Todesstrafe an jugendlichen Straftätern gemäß dem Völkerrecht erinnert hat,

F. in der Erwägung, dass zu den jugendlichen Straftätern in Iran auch Personen gehören, die gleichgeschlechtlicher Beziehungen beschuldigt werden, worauf die Todesstrafe steht