Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) - Drucksachen 18/6090, 18/6447 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/6588 angenommen.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6588
18. Wahlperiode 04.11.2015

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/6090, 18/6447, 18/6580, 18/6581 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 w erden vor allem die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Beschlusses geschaffen, sofern Maßnahmen im Jahr 2015 erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 insgesamt in Höhe von 2 Mrd. Euro entlastet werden. Darüber hinaus wird aus den Haushaltsüberschüssen eine Rücklage gebildet, um die notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden finanzieren zu können.

Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2015 vollzieht damit zum Teil für das Haushaltsjahr 2015 na ch, w as b ereits m it de m A sylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/6185) vom 20. Oktober 2015 beschlossen wurde. Mit dem Abschluss d es V ermittlungsverfahrens z um R egionalisierungsgesetz wurden darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen, auch in der Zukunft ein Nahverkehrsangebot zu sichern, um vielen Menschen den Weg zur Arbeit zu erleichtern und auch die Naherholung in allen Bundesländern ohne Auto zu ermöglichen.

Beginnend mit dem Bundeshaushalt 2016 werden dann die Mittel, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werden, den Ländern zur Verfügung gestellt, um Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung umzusetzen.

Mit dem Bundeshaushalt 2016 verdoppelt der Bund die Mittel für die Wohnraumförderung. Bisher erhalten die Länder jährlich 518,2 Millionen Euro, obwohl die soziale W ohnraumförderung Länderaufgabe i st. Zur S chaffung be zahlbaren W ohnraums sollen die Länder in den kommenden vier Jahren 2 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Die Länder haben sich verpflichtet, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Vielerorts ist bezahlbarer Wohnraum in den letzten Jahren knapper geworden. Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind attraktiv, gerade auch für junge Menschen, um Familien zu gründen und eine berufliche Existenz aufzubauen. Es muss mehr bezahlbarer Wohnraum für Alle entstehen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben deswegen am 24. September 2015 auch beschlossen, dass Bund und Länder unverzüglich mittels geeigneter Anreizinstrumente den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern werden.

Mit diesen Maßnahmen setzt der Bund eine lange Reihe von Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen fort, ganz im Sinne der verfassungsrechtlichen Zielsetzung, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Beispielsweise stellt der Bund zur Entlastung der Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung, im Jahr 2017 dann 2,5 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2018 dann 5 Milliarden Euro. Damit die Länder und Gemeinden die großen Herausforderungen bei Bildung und Forschung besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von knapp 20 Milliarden Euro entlastet, unter anderem durch die Übernahme der kompletten BAföG-Kosten durch den Bund sowie den Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative.

In der Regel sind diese haushaltswirksamen Maßnahmen mit bestimmten Zielsetzungen verbunden, gleich ob es sich um Einnahmeerhöhungen der Länder handelt oder um die Übernahme von Finanzierungsverantwortung: Der Bund verschafft den Ländern und Kommunen größere finanzielle Spielräume, damit diese bestimmte Aufgaben wahrnehmen bzw. besser bewältigen können. Diese Zielsetzungen entspringen immer politischen Vereinbarungen; in vielen Fällen sind sie aber auch als gesetzliche Zweckbindung festgeschrieben.

Allerdings ist die zweckentsprechende Verwendung der überwiesenen Bundesmittel und finanziellen Entlastungen oft nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Nicht immer sind Nachweis- und Berichtspflichten etabliert. Dort, wo es sie gibt, fehlt es mitunter an einheitlichen Standards und Transparenz in der Berichterstattung.

Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stellt in seinem Bericht zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vom Januar 2015 dazu kritisch fest:

"Die fehlenden Prüfungsund Kontrollrechte bei der Gewährung von Finanzhilfen lassen es im Ergebnis offen, ob die vom Bund gewährten Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet werden." Die Vielfalt von Leistungen und Verflechtungen der staatlichen Ebenen erschwere eine transparente Darstellung. In bestimmten B ereichen führe dies zu Fehlanreizen, Reibungsverlusten und unwirtschaftlichem Verhalten.

Dies liegt weder im Interesse des Bundes, noch im Interesse von Ländern und Gemeinden. Die Mittel müssen dort ankommen, wo sie den jeweiligen Vereinbarungen entsprechend gebraucht werden, und die Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, ob die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

III. Der Deutsche Bundestag bittet die Länder,

der Bundesregierung die für die Erstellung der Unterrichtungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Berlin, den 3. November 2015
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Thomas Oppermann und Fraktion