Der Deutsche Bundestag hat in seiner 64. Sitzung am 7. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 18/3086 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz- Drucksachen 18/2583, 18/2625 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 355/14 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 6 Buchstabe d wird Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 wie folgt gefasst:
"1. bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt,".
2. Nummer 16 wird wie folgt geändert:
3. Nummer 17 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- a) Nach Doppelbuchstabe dd wird folgender Doppelbuchstabe ee eingefügt:
"ee) Nach dem neuen Satz 6 wird folgender Satz eingefügt:
"Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll." "
- b) Der bisherige Doppelbuchstabe ee wird Doppelbuchstabe ff.