Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12830 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts - Drucksachen 18/9534, 18/10025 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 419/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 wird das Wort "allgemeine" gestrichen.

2. Nummer 6 wird wie folgt geändert:

3. In Nummer 7 wird der Satz " § 241 Absatz 2 und § 241a gelten entsprechend." durch die Sätze "Ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen oder Erklärungen können zurückgewiesen werden. § 241a gilt entsprechend." ersetzt.