Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/13214 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" - Drucksache 016/12662 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages