914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Ein umfassender automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ist das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.
- 2. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass eine EU-Initiative der effektivste Weg ist, um ein EU-weit einheitliches Konzept des automatischen Informationsaustauschs zu gewährleisten und diesen als internationalen Standard zu etablieren.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die noch offenen Fragen der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung zu klären und die Länder frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen. Insbesondere müssen die erforderliche Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln für die kurzfristige automationstechnische Umsetzung und zur Vermeidung von Doppelstandards auch die Kompatibilität mit den FATCA-Regelungen zum automatischen Informationsaustausch mit den USA sichergestellt werden.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die geplante Streichung des bislang in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie enthaltenen Verweises auf einen Mindestbetrag, unterhalb dessen ein Mitgliedstaat keine Informationen von anderen Mitgliedstaaten zu erhalten wünscht, zu einer Aushöhlung des Anwendungsbereichs der Richtlinie führen könnte.
- 5. Der Bundesrat behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt detailliert zu Fragen der praktischen Umsetzung Stellung zu nehmen.
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
- 6. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (RD'in Dr. Monika Brombach-Krüger).
B
- 7. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.