Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 099/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Statistische Programm 2013 - 2017 im Wege der Verlängerung um den Zeitraum 2018 - 2020 - COM (2016) 557 final

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.