Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG)

Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.