Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 29. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13222 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform - Drucksache 016/12400 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 3 wird in § 2 Absatz 2 Satz 1 das Wort "Konsolidierungsverpflichtung" durch die Wörter "Obergrenze des Finanzierungssaldos" ersetzt.
- 2. In Artikel 5 wird § 2 Nummer 1 wie folgt gefasst:
"1. die Zusammenführung, Prüfung der Vollzähligkeit und Schlüssigkeit sowie Auswertung der von den epidemiologischen Krebsregistern der Länder, im Nachfolgenden Landeskrebsregister genannt, nach § 3 Absatz 1 übermittelten Daten, die Durchführung eines länderübergreifenden Datenabgleichs zur Feststellung von Mehrfachübermittlungen und die Rückmeldung an die Landeskrebsregister,".
Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages