Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 29. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13221 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) - Drucksache 016/12410 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
In Artikel 1 Nummer 4 wird Buchstabe e wie folgt gefasst:
- "e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) Satz 1 wird aufgehoben.
- bb) Der bisherige Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35.""
Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages