Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 21)

Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.