Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 21)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12846 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) - Drucksache 18/12357 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.07.17
Initiativgesetz des Bundestages