Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovisuellen Erbes und zu dem Protokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 245. Sitzung am 12. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 17/13690 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovisuellen Erbes und zu dem Protokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen - Drucksache 17/12952 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 05.07.13
Erster Durchgang: Drucksache. 118/13 (PDF)