Punkt 9 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
Der Bundesrat möge im Falle der Zustimmung zum Gesetz folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat stellt fest, dass die Nachwuchsgewinnung für eine gute psychotherapeutische Versorgung auch während der Dauer der Umsetzungsphase des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung flächendeckend sichergestellt sein muss. Er unterstreicht die Notwendigkeit, eine gute psychotherapeutische Versorgung gerade auch für Kinder und Jugendliche in der Fläche sicherzustellen.
Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet wurden, zur Sicherstellung der regionalen psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche auch über den 1. September 2020 hinaus fortzuführen. Er bittet die Bundesregierung, dies in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen.