Punkt 38 der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011
Der Bundesrat möge in Ergänzung der Stellungnahme in Ziffer 1 der Empfehlungsdrucksache 505/1/1 zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auch Regelungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu erarbeiten bzw. anzupassen und diese in der nächsten Änderung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen:
- a) zur Kastrationspflicht freilaufender Katzen;
- b) zur Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen;
- c) zum Verbringen von Heimtieren (Hunde und Katzen) aus dem Ausland;
- d) zur Haltung von Tieren nicht heimischer Arten ("Exoten") in Privathand und zur Beschränkung von Veranstaltungen mit Tieren wie z.B. Rodeo-Veranstaltungen mit Rindern und Pferden;
- e) zur Durchführung von Eingriffen bei Tieren;
- f) zu Rahmenbedingungen für die Einführung von Tierschutzindikatoren u.a. am Schlachthof;
- g) zur bundesweiten Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände;
- h) zur tierschutzgerechteren Reglementierung bzw. zum Verbot von Tierbörsen.
- 2. Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2009 (BR-Drucksache 786/09 (PDF) - Beschluss) und bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Höchstdauer der Tiertransportzeiten für Schlachttiere entsprechend den in Deutschland geltenden Vorschriften auf acht Stunden begrenzt wird.
- 3. Der Bundesrat mahnt zudem eine zügige Umsetzung seines Beschlusses vom 15. Oktober 2010 (BR-Drucksache 479/10 (PDF) - Beschluss) zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden an und verweist in diesem Zusammenhang auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 27. Januar 2011.
- 4. Der Bundesrat bekräftigt unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 12. Oktober 2010; Az. 2 BvG 1/07) die Dringlichkeit einer rechtzeitigen tierschutzgerechten Anpassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Bezug auf die Haltung von Legehennen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Antrag dient der Ergänzung der Empfehlungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz in Ziffer 1 der Drucksache. 505/1/11 und greift zusätzliche, tierschutzpolitisch elementare Forderungen auf. Der Tierschutzbericht der Bundesregierung erschöpft sich in vielen Bereichen in der Darlegung der aktuellen, häufig unbefriedigenden Situation. Konkrete und zukunftsweisende Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Tierschutzes sind nicht an allen Stellen erkennbar. So fehlen Initiativen zur Lösung von Tierschutzproblemen u.a. in den Bereichen Nutztierhaltung, Tiertransportzeiten und Schenkelbrand bei Pferden, zu denen der Bundesrat bereits entsprechende Beschlüsse gefasst hatte.