Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246. Sitzung am 13. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/13952 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Drucksachen 17/13419, 17/13619 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b wird nach dem Wort "Behörde" das Wort "nur" eingefügt.

2. Artikel 2 Nummer 1 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Diese Beratung umfasst auch die Pflicht, andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird, zu vermitteln."

3. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2014 in Kraft."

Fristablauf: 05.07.13
Erster Durchgang: Drucksache. 220/13 (PDF)