Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten - Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt -
983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.