Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Juni 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit1,
- - in Kenntnis des Entwurfs für einen Beschluss der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien (CMT 2007-1122),
- - in Kenntnis der am 8. Juni 2007 abgegebenen Stellungnahme des in Artikel 35 Absatz 1 jener Verordnung genannten Ausschusses (im Folgenden "DCI-Verwaltungsausschuss" genannt),
- - in Kenntnis von Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse2,
- - gestützt auf Artikel 81 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der DCI-Verwaltungsausschuss am 8. Juni 2007 für den Entwurf für einen Beschluss der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien gestimmt hat (CMT-2007-1122),
B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG und Nummer 1 der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG3 den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen, die dem DCI-Verwaltungsausschuss vorgelegt wurden, und die Ergebnisse der Abstimmung erhalten hat,
C. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt, dass "das wichtigste und übergeordnetste Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung [...] die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung" ist,
D. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt: "die in Artikel 1 Absatz 14 genannten Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie den Kriterien genügen, die der OECD/DAC [Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgestellt hat",
E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen "Melderichtlinien für das Gläubigermeldesystem" (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden5,
F. in der Erwägung, dass in Artikel 19 Absätze 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 geregelt ist, dass "Strategiepapiere grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden" erstellt werden und dass "die Kommission und die Mitgliedstaaten einander sowie weitere Geber und entwicklungspolitische Akteure, einschließlich Vertreter der Zivilgesellschaft und der regionalen lokalen Behörden, in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses konsultieren, um die Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern",
- 1. vertritt die Ansicht, dass die Kommission in ihrem Entwurf für ein regionales Strategiepapier 2007-2013 und ein mehrjähriges Richtprogramm 2007-2010 für Asien ihre im Basisrechtsakt festgelegten Ausführungsbefugnisse überschreitet, wenn sie unter die Priorität 1 "Unterstützung der regionalen Integration" die im Folgenden aufgeführten Elemente aufnimmt, die nicht im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 stehen, da das oberste Ziel dieser Elemente nicht die Beseitigung der Armut ist und diese Elemente nicht die vom OECD/DAC aufgestellten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen:
- - es gehört zu den Prioritäten im Bereich des Asien-Europa-Treffens (ASEM) und insbesondere der Asien-Europa-Stiftung (ASEF), "die Informationsverbreitung und den Ressourcenaustausch zu erleichtern und das öffentliche Bewusstsein für ASEM/ASEF zu stärken";
- - eines der im Bereich der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) vorgeschlagenen Programme ist das Südasiatische Zivilluftfahrtsprogramm, in das die Kommission das Ziel der Förderung der Annahme europäischer Sicherheitsvorschriften aufnimmt;
- - im Bereich der Unterstützung des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN) gehört es zu den Zielen des Programms für institutionelle Unterstützung und Dialog zwischen den Regionen, "etwaige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen dem ASEAN und der EU und dessen Durchführung zu unterstützen" sowie "die Öffentlichkeitswirksamkeit des Beitrag der EG zum ASEAN zu erhöhen";
- - im Bereich der Unterstützung des ASEAN besteht das übergeordnete Ziel des Programms für sicherheitspolitische Zusammenarbeit und Reform darin, "die sicherheitspolitische Zusammenarbeit und Reform zu unterstützen, um ein kohärenteres Grenzverwaltungssystem in ausgewählten wichtigen Einreise- und Ausreisehäfen in den ASEAN-Mitgliedstaaten zu entwickeln (...) Ein besonderes Ziel ist die Stärkung der Kapazitäten des ASEAN-Grenzverwaltungssystems im Bereich der regionalen Zusammenarbeit und an ausgewählten Grenzübergangsstellen";
- 2. vertritt die Ansicht, dass die Kommission in ihrem Entwurf für ein regionales Strategiepapier 2007-2013 und ein mehrjähriges Richtprogramm für Asien ihre im Basisrechtsakt festgelegten Durchführungsbefugnisse überschreitet, wenn sie unter die Priorität 2 "Hochschulbildung und Forschungseinrichtungen" (für die rund 15 % der Mittel des mehrjährigen Richtprogramms vorgesehen sind) die im Folgenden aufgeführten Elemente aufnimmt, die nicht im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 stehen, da das oberste Ziel dieser Elemente nicht die Beseitigung der Armut ist und sie nicht die von der OECD/DAC für die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegten Kriterien erfüllen:
- - im Bereich der Hochschulbildung besteht eines der spezifischen Ziele darin, "ein besseres Verständnis der europäischen Hochschulbildung in asiatischen Entwicklungsländern zu fördern", wobei unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen werden: Mobilitätsprogramme für Studierende und Hochschulpersonal, Netzwerkbildung und Übertragung bewährter Praktiken zwischen europäischen und asiatischen Hochschulen, Workshops, Informationsveranstaltungen über die Hochschulbildung, Sitzungen mit Interessenträgern, Werbeaktivitäten, Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten, Unterstützung der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse sowie Untersuchungen; es wird nicht sichergestellt, dass die Wahl des Studienfaches im Rahmen des Programms entsprechend den Entwicklungserfordernissen der betreffenden Regionen erfolgt, dass die Begünstigten des Programms so ausgewählt werden, dass die ärmere Bevölkerungsschicht daraus Nutzen zieht statt dass die Kluft zwischen Reich und Arm vergrößert wird, und dass ein Braindrain verhindert wird;
- - im Bereich der Unterstützung von Forschungseinrichtungen besteht das Ziel darin, "das gegenseitige Verständnis zu verbessern, um zur Entwicklung Asiens beizutragen"; spezifische Maßnahmen sind unter anderem die Zusammenführung von Thinktanks und politischen Entscheidungsträgern aus beiden Erdteilen sowie die Ausweitung und Intensivierung des Angebots an Seminaren und Konferenzen; der Kommission zufolge sollen zu diesem Zweck Mittel bereitgestellt werden, um "die Arbeit von auf die Beziehungen zwischen der EU und Asien spezialisierten Instituten zu unterstützen", und der Schwerpunkt soll bei den einschlägigen Maßnahmen auf die Stärkung der forschungsbezogenen Kapazitäten, die Förderung der öffentlichen Debatte über die Beziehungen zwischen der EU und Asien sowie Zusammenschlüsse zwischen asiatischen und europäischen Einrichtungen, Thinktanks und ähnlichen Foren gelegt werden.
- 3. fordert die Kommission auf, ihren Entwurf für einen Beschluss der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien zurückzuziehen und dem DCI-Verwaltungsausschuss einen neuen Beschlussentwurf vorzulegen, der die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 einhält;
- 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 2 ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
- 3 ABl. L 256 vom 10.10.2000, S. 19.
- 4 Artikel 1 Absatz 1: "Die Gemeinschaft finanziert Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und in Entwicklung befindlichen Gebieten und Regionen ..."
- 5 OECD/DAC-Merkblatt vom Oktober 2006, "Handelt es sich um öffentliche Entwicklungshilfe?", S. 1.