Berichtigung
Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Deutscher Bundestag Berlin, den 3. Juli 2013 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 246. Sitzung am 13. Juni 2013 beschlossenen Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Bundestagsdrucksachen 17/10487, 17/13944 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgende Berichtigung in Artikel 1 Nummer 2 zu berücksichtigen:
2. § 7 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Für die Angabe auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft ist § 125a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung auch der von dieser gewählte Namenszusatz im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 3 anzugeben ist."(Dr. Horst Risse)