Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2008) 0530),
- - unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ("das Fakultativprotokoll"),
- - gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0117/2009),
- - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0023/2009),
- 1. stimmt dem Abschluss des Fakultativprotokolls zu;
- 2. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament alle drei Jahre über den Stand der Durchführung des Fakultativprotokolls entsprechend ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu berichten;
- 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.