Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246. Sitzung am 13. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/13935 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes - Drucksache 17/13705 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort "Weist" durch das Wort "Soweit" und das Wort "zurück" durch das Wort "zurückweist" ersetzt.
Fristablauf: 05.07.13 Initiativgesetz des Bundestages