Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM (2008) 0530 - C6-0116/2009 - 2008/0170(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2008) 0530),
- unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ("das Übereinkommen"),
- gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0116/2009),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0229/2009),
1. stimmt dem Abschluss des Übereinkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.