Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 308157 - vom 7. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz über persistente organische Schadstoffe in Punta del Este
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe (POP) und die vom 2. bis 6. Mai 2005 in Punta del Este (Uruguay) stattfindende erste Konferenz der Vertragsparteien (COP-l),
- - in Kenntnis der gemäß Artikel 108 seiner Geschäftsordnung im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereichten schriftlichen Anfrage B6-0171/2005 und in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Stockholmer Übereinkommen am 17. Mai 2004 in Kraft getreten ist,
B. in der Erwägung, dass das Stockholmer Übereinkommen am 16. November 2004 von der Europäischen Gemeinschaft und der Mehrheit der Mitgliedstaaten, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten, ratifiziert wurde",
C. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat Rechtsinstrumente zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens2 erlassen und damit ihr Eintreten für eine möglichst weit gehende Beseitigung persistenter organischer Schadstoffe deutlich gemacht haben,
D. in der Erwägung, dass die erste Vertragsparteienkonferenz die Grundlage für solche Konferenzen schafft und dass auf der COP-l viele wichtige Themen erörtert und entschieden werden,
E. in der Erwägung, dass das Stockholmer Übereinkommen nicht ein statisches Rechtsinstrument ist, sondern einen Mechanismus zur Aufnahme neuer Stoffe vorsieht,
- 1. fordert die Europäische Union auf, durch wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Kommission, Rat und Parlament eine aktive Rolle in den Verhandlungen zu spielen;
- 2. ist der Auffassung, dass die Konferenz eine gute Gelegenheit dazu bieten wird, ambitionierte Ziele zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von absichtlich hergestellten persistenten organischen Schadstoffen zu unterbinden;
- 3. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die auf der COP-l getroffenen Entscheidungen die effiziente Umsetzung und die Fortentwicklung des Übereinkommens mit sich bringen und diese Entscheidungen mit den Zielen und Rechtsvorschriften der gemeinschaftlichen Umwelt- und Entwicklungspolitik in Einklang stehen;
- 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten insbesondere dazu auf, sicherzustellen, dass
- a) spezifische Ausnahmen für die in Anhang A des Übereinkommens aufgeführten Stoffe nur in gut begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden;
- b) Länder in Malariagebieten angemessene finanzielle Unterstützung erhalten, um DDT durch unbedenkliche und wirksame Alternativen zu ersetzen, und zwar nach einem sinnvoll aufgestellten Zeitplan, damit möglichst bald ein endgültiges Verbot der Verwendung von DDT erreicht wird;
- c) die Leitlinien zur Förderung von "bewährten Umweltverfahren" und "besten verfügbaren Technologien" zur Reduzierung und Verhinderung der Freisetzung von unbeabsichtigt hergestellten POP, insbesondere Dioxinen und Furanen, beschlossen werden;
- 5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im POP-Prüfungsausschuss eine angemessene geografische Vertretung der Europäischen Union zu gewährleisten, wie sie im Übereinkommen von Rotterdam erreicht wurde;
- 6. ist der Auffassung, dass die Globale Umweltfazilität weiterhin die zentrale Stelle für die Anwendung des Finanzierungsmechanismus sein sollte, wobei hauptsächlich die am wenigsten entwickelten Länder bei der Verwirklichung der gesetzten Ziele unterstützt werden sollten;
- 7. vertritt die Auffassung, dass es für Koordinierung und Kohärenz zu sorgen gilt, wenn die Bestimmungen der Übereinkommen von Rotterdam, Stockholm und Basel auf Gemeinschaftsebene umgesetzt werden und die Gemeinschaft an der Ausarbeitung des strategischen Konzepts für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) mitwirkt;
- 8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Leitlinien für die Ausarbeitung von nationalen Durchführungsplänen aufzustellen; ersucht die Staaten, die dies noch nicht getan haben, ihren jeweiligen nationalen Durchführungsplan möglichst bald auszuarbeiten;
- 9. ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die der EG-Delegation angehören, einen wesentlichen Beitrag zu leisten haben, und erwartet daher, dass sie zumindest als Beobachter, mit oder ohne Rederecht, Zugang zu den EU-Koordinierungssitzungen in Punta del Este haben werden;
- 10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mit dem Ersuchen, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien weiterzuleiten, zu übermitteln.
1 Beschluss 2004/... / EG vom 14. Oktober 2004 (noch nicht veröffentlicht), hinterlegt am 16. November 2004.
2 Verordnung (EG) Nr. 850/2004 vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (AB1. L 158 vom 30.4.2004, S. 7: Korrigendum: ABL. L 229 vom 29.6.2004, S. 5), Verordnung (EG) Nr. 304/2003 vom 28. Januar 2003 über die Aus - und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (AB1. L 63 vom 6.3.2003, S. 1), Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) (AB1. L 243 vom 24.9.1996, S. 31).