Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 131. Sitzung am 16. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6391 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten - Drucksache 18/5088 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. In Artikel 2 Nummer 2 werden in § 113a Absatz 1 Satz 1 und 2 jeweils nach dem Wort "Telekommunikationsdienste" die Wörter "für Endnutzer" eingefügt.

2. Nach Artikel 6 wird folgender Artikel 7 eingefügt:

"Artikel 7
Evaluierung

Zu evaluieren sind

Der Evaluierungsbericht soll auch möglichen Handlungsbedarf für eine wirksamere Strafverfolgung und Gefahrenabwehr benennen. Hierbei ist die Fortentwicklung der Kommunikationstechnik zu berücksichtigen."

3. Der bisherige Artikel 7 wird Artikel 8.

Fristablauf: 06.11.15
Initiativgesetz des Bundestages