Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (KOM (2005) 0351 - C6-0139/2006 - 2005/0140(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3348 - vom 6. Juli 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Juni 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2005) 0351)1,
- gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1, erster Satz des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0139/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0195/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und von Bosnien-Herzegowina zu übermitteln.