847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei der Freiwilligentätigkeit im Ausland um eine wertvolle nicht formale Bildungserfahrung handelt, die den Erwerb sozialer, fachlicher und interkultureller Kompetenzen begünstigt und in besonderer Weise dazu geeignet ist, junge Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Insofern leisten freiwillige Dienste im Ausland einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf einen Arbeitsmarkt, in dem zunehmend Wert auf Mobilität und Flexibilität gelegt wird. In diesem Zusammenhang anerkennt und begrüßt der Bundesrat auch ausdrücklich die Förderung von Freiwilligendiensten durch die EU im Rahmen des Programms "Jugend in Aktion".
- 2. Wie die Kommission betrachtet der Bundesrat die weitere Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität junger Freiwilliger in Europa durch eine verbesserte Weiterleitung von Informationen an alle potentiell Betroffenen und einen verstärkten supranationalen Informations- und Erfahrungsaustausch als erstrebenswertes Ziel.
Bemühungen um eine Verbesserung der Interoperabilität der nationalen Programme sind in diesem Zusammenhang ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen, solange sie nicht geeignet sind, zu einer gemäß Artikel 149 und 150 EG ausgeschlossenen Harmonisierung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu führen. Die Vielfalt der derzeit in Europa existierenden nationalen Programme wird vom Bundesrat als eine unverzichtbare Bereicherung des Freiwilligensektors und nicht als potentielles Mobilitätshindernis gesehen.
- 3. Die von der Kommission angeregte Entwicklung von Qualitätsstandards für eine angemessene Qualitätssicherung hält der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv, da zu befürchten steht, dass aufgrund der damit verbundenen Abstimmungsprozesse nicht der gewünschte Effekt erzielt, sondern dem gesamten Vorhaben vielmehr die intendierte Dynamik entzogen wird. Nach Auffassung des Bundesrates sollte zunächst versucht werden, den Freiwilligendiensten generell zu einer größeren Akzeptanz und Inanspruchnahme zu verhelfen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob hierfür Qualitätsstandards erforderlich sind.
- 4. Der Bundesrat pflichtet der Kommission bei, dass durch Förderung des Einsatzes von Instrumenten auf EU-Ebene, die der Gewährleistung der Transparenz von Qualifikationen dienen, grenzüberschreitende freiwillige Aktivitäten erleichtert werden können. In diesem Kontext hält er insbesondere den Europass für ein durchaus geeignetes Instrument der Dokumentation von Freiwilligenaufenthalten.
Es ist unbestritten, dass informelles und nonformales Lernen einen wichtigen Teil des lebenslangen Lernens darstellen. Hinsichtlich der Anerkennung von während eines Freiwilligenaufenthalts erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass sich diese Frage erst stellt, wenn es gelungen ist, nicht formale Bildungserfahrungen in den jeweiligen nationalen Bezugssystemen zum Europäischen Qualifikationsrahmen angemessen zu berücksichtigen.
- 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten grundsätzlich einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht zugänglich sein sollten, lehnt jedoch eine gesonderte programmatische Schwerpunktsetzung auf "benachteiligte" junge Menschen mit Blick auf den beträchtlichen Spielraum bei der Auslegung des Begriffs und die dadurch bedingte enorme potentielle Bandbreite von Maßnahmen bzw. die damit verbundenen Kosten ab.
B
- 6. Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.