Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten
Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.