Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
Punkt 56 der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019
Der Bundesrat möge den Absatz 2 der unter Ziffer 5 der Drucksache 486/1/19 empfohlenen Entschließung wie folgt fassen:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend im Zusammenwirken mit der Europäischen Union die Voraussetzung für die sortenreine Vermarktung von synthetischen Kraftstoffen aus regenerativen Quellen zu schaffen und in nationales Recht umzusetzen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass palmölbasierte Kraftstoffe hiervon ausgeschlossen sind. Er weist darauf hin, dass nur dann ein positiver Klimabeitrag hiervon ausgehen kann, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Dies bedingt eine signifikante Erhöhung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus bzw. den Import von synthetischen Kraftstoffen aus nachhaltigen regenerativen Quellen."