Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen fassen:
- 1. Dem Satz 1 ist folgender Satz voranzustellen:
"Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass sich der Dorschbestand der westlichen Ostsee seit Jahren weit unter den Zielwerten für eine nachhaltige Bewirtschaftung nach dem MSY(Maximal-Sustainable Yield)-Ansatz befindet und sich die Aussichten der Erholung des Bestandes aufgrund des Ausfalls des Nachwuchsjahrgangs 2015 dramatisch verschlechtert haben."
- 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Anpassung der zulässigen jährlichen Höchstfangmenge sowohl im wissenschaftlich gebotenen Rahmen als auch unter Berücksichtigung der Interessen der Erzeuger (Fischereibetriebe, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften) und sozioökonomischer Aspekte erfolgt."
- 3. Der bisherige Satz 7 wird Satz 8 und ist wie folgt zu fassen:
"Um der Fischerei eine Zukunftsperspektive zu bieten und soziale Härten bei einer erheblichen Reduzierung des Fangaufwandes abzumildern, tritt der Bundesrat dafür ein, dass im Rahmen des langfristigen Konzeptes zum Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Prämierung der zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen bietet."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Satz 1 - neu - Die Ausgangssituation - eine bisher nicht ausreichend nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee - muss zur Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen vorangestellt werden. Die Initiative dient der Zukunftssicherung des Fischereisektors, sollte aber die übergeordnete Zielsetzung einer dauerhaft nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung und damit der übergeordneten Nachhaltigkeitsziele der GFP der EU nicht in Frage stellen.
Zu Satz 3 - neu - Die geänderte Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass nicht aus kurzfristigen ökonomischen Interessen von den wissenschaftlichen Empfehlungen für eine dauerhaft nachhaltige Bestandsbewirtschaftung abgewichen werden soll. Bei der Umsetzung der zu erreichenden Nachhaltigkeitsziele sind jedoch auch existenzielle Interessen der Erzeuger und sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen.
Zu Satz 8 - neu - Durch die Ergänzung in Satz 8 wird klargestellt, dass zur Abfederung sozialer Härten bei einer zeitweiligen oder endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen entsprechend Artikel 33 und 34 der EMFF-Verordnung finanzielle Hilfen gewährt werden sollen.