Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG)
Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Beschluss vom 3. Mai 2013 (BR-Drucksache 213/13(B) ) bestätigten Eckpunkte mit dem zwischen dem Auswärtigen Amt und den Ländern ausverhandelten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung umgesetzt werden. Er verknüpft damit die Erwartung, dass diese Verwaltungsvereinbarung zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes abgeschlossen wird.