Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007)" - Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft KOM (2005) 225 endg.; Ratsdok. 9883/05

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Ausschuss für Frauen und Jugend

empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur für das Plenum):

Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle soll Gelegenheit zur Sensibilisierung für eine Gesellschaft bieten, die grundsätzlich durch Zusammenhalt geprägt ist und in der alle Menschen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, von einer Behinderung, vom Alter oder von der sexuellen Ausrichtung.

Die in Artikel 5 Abs. 1 vorgeschlagene Koordinierungs- oder vergleichbare Verwaltungsstelle soll nach Vorstellung der Kommission eine breite Palette von Organisationen vertreten, die potenzielle Opfer von Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen und andere relevante Akteure repräsentieren. Zugleich soll diese Stelle an der Gestaltung, Festlegung und Durchführung des nationalen Strategieplanes beteiligt werden.

Zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind dem Grunde nach andere Maßnahmen erforderlich als zum Schutz von Personen, die auf Grund der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität benachteiligt werden.

Bei der Einrichtung und organisatorischen Ausgestaltung der Koordinierungs- bzw. Verwaltungsstelle ist daher unter Einbeziehung der für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständigen Stellen der Länder darauf zu achten, dass eine Gleichsetzung von Geschlechtergleichstellung mit Minderheitenschutz unterbleibt.

B