Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
(CWÜAGÄndG 1)

Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.