Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.