Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 16. Oktober 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/2903 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) - Drucksache 18/2662 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.11.14 Erster Durchgang: Drucksache. 363/14 (PDF)