Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/13721 - zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 072/13(B)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) - Drucksachen 17/10818, 17/12219, 17/12220, 17/12628 -
Berichterstatter im Bundestag:
Abgeordneter Dr. Michael Meister
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Dr. Carsten Kühl
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 219. Sitzung am 3 1. Januar 2013 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 5. Juni 2013
Der Vermittlungsausschuss
Strobl | Dr. Meister | Dr. Kühl |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)
Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa (§ 10 Absatz 3 Satz 1 EStG), Nummer 10 Buchstabe b (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. In Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird in § 10 Absatz 3 Satz 1 die Angabe "24 000 Euro" durch die Angabe "20 000 Euro" ersetzt.
- 2. In Nummer 10 Buchstabe b wird in § 92a Absatz 2 Satz 3 die Angabe "1 Prozent" durch die Angabe "2 Prozent" ersetzt.