Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, die hohe Zahl an Unfällen und Verletzungen zu verringern und die Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Unfälle und Verletzungen signifikant zu verbessern.
Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Entwicklung eines Gemeinschaftssystems der Verletzungsüberwachung und -meldung sämtlichen - auch auf EU-Ebene erfolgenden - Bemühungen um Deregulierung widerspricht.
Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, einzelstaatliche Systeme zur Überwachung von Verletzungen zu errichten und einzelstaatliche Pläne zur Prävention von Unfällen und Verletzungen zu erstellen. Dies bringt nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand, sondern auch erhebliche Kosten mit sich. Der Bundesrat hält den Empfehlungsvorschlag insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Prävention von Verletzungen in den meisten Mitgliedstaaten und Regionen nicht zuletzt aufgrund der EU-Gesetzgebung (zum Beispiel im Arbeitsschutz und der Produktsicherheit) einen kaum noch zu überbietenden Sicherheitsstandard erreicht hat, für unverhältnismäßig, sieht darin einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und lehnt ihn daher ab.
Ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch (bestpractice) könnte befürwortet werden, allerdings ausschließlich mit dem Ziel, Korrekturbedarf bei den bestehenden EU-Gesetzen zu erkennen. Die Entwicklung eines Systems der Verletzungsüberwachung und -meldung ist dazu nicht erforderlich.