Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. September 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.