Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 9. Juli 2007
Der Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierungen der Länder Baden-Württemberg und Hessen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der deutschen Sprache in der EU
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der deutschen Sprache in der EU
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer noch stärkeren und konsequenteren deutschen Sprachenpolitik in der Europäischen Union. Mehr als 90 Mio. EU-Bürger sprechen Deutsch als Muttersprache. Deutsch ist nach Englisch zweitwichtigste Fremdsprache der Europäer. Ziel muss es daher sein dass Deutsch gegenüber anderen Sprachen, insbesondere dem Englischen und Französischen, nicht benachteiligt wird.
- 2. Der Bundesrat fordert die EU-Kommission auf, Deutsch als gleichberechtigte Arbeitssprache der Europäischen Union neben Englisch und Französisch zu verwenden. Auch in Zukunft ist es erforderlich, dass insbesondere Internetauftritte und -konsultationen, Ausschreibungen und die hierzu existierenden Handbücher und Anleitungen sowie Datenbanken der Kommission auch auf Deutsch vorgehalten werden.
- 3. Die von der EU-Kommission geübte Praxis, Übersetzungen auf so genannte "Kerndokumente" zu beschränken, führt zu einer Benachteiligung des Deutschen im Verhältnis zur englischen und französischen Sprache und wird daher vom Bundesrat abgelehnt. Der Bundesrat sieht darin eine Behinderung der politischen Debatte in den Parlamenten und der Öffentlichkeit über europäische Vorhaben. Der Bundesrat fordert die EU-Kommission auf, eine Übersetzungsregelung anzuwenden, welche der Bedeutung und Rolle des Deutschen in der erweiterten Union gerecht wird.
- 4. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Deutsch im internen Arbeitsgebrauch der EU-Institutionen weiter zu stärken. Er misst dabei der aktiven Förderung der deutschen Sprachkompetenz von EU-Bediensteten eine besondere Bedeutung bei. Die bereits in der Vergangenheit vom Auswärtigen Amt unter maßgeblicher Beteiligung der Länder erfolgreich durchgeführten Deutsch-Intensivsprachkurse für EU-Bedienstete sollen daher auch in Zukunft fortgesetzt werden.
- 5. Die Bundesregierung wird darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ausreichenden Deutschkenntnissen als Voraussetzung für Personaleinstellung und -entwicklung bei europäischen Institutionen ein besonderer Stellenwert zukommt.
- 6. Der Bundesrat sieht der von der EU-Kommission angekündigten neuen Strategie für Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union mit Interesse entgegen und unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung des lebenslangen Lernens, der Integration von Migranten und des interkulturellen Dialogs innerhalb Europas. Aus Sicht des Bundesrates kann durch eine konsequente Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa auch die deutsche Sprache gestärkt werden. Der Bundesrat betont dabei, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems zu respektieren sind.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Entschließung der EU-Kommission.