Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 21. Juli 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Bundesregierung hat im ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention beschlossen, eine Studie in Auftrag zu geben, in der die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts untersucht wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach einem europaweiten Vergabeverfahren im Dezember 2013 die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftler Prof. Dr. Lang et al. mit der Durchführung der Studie beauftragt.
Ziel der Studie war es zu erfahren, welche Personenkreise von den Wahlrechtsausschlüssen betroffen sind und in welchem Ausmaß. Des Weiteren war die Frage zu klären, ob es erforderlich und gerechtfertigt, Wahlrechtsausschlüssen an die dauerhafte, d.h. nicht durch einstweilige Anordnung erfolgte richterliche Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten bzw. an die richterliche Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidrigen Tat in praktischer und rechtlicher Hinsicht anzuknüpfen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Andrea Nahles
Der Text des Forschungsberichts wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download bereitgestellt.