Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 938. Sitzung am 6. November 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.