Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/2640 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes - Drucksache 18/2337 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.11.14 Erster Durchgang: Drucksache. 225/14 (PDF)