Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.