Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2015 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG) - Drucksache 016/1024 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 1 (Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen) wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2
Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der Freiheit der Person ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetz) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."

3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.