Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 18. September 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 18.09.2018 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration" zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 970. Sitzung am 21. September 2018 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration"
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung von Vertretern der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft (einschließlich der Human- als auch Veterinärmedizin) im Rahmen einer Initiative weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren. Der Bund wird gebeten ausreichend Haushaltsmittel für die erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten zur Verfügung zu stellen. Angestrebt wird, die Anzahl der nach Tierschutzrecht zugelassenen Verfahren, die eine Schmerzausschaltung gewährleisten, zu erhöhen, um so den Betrieben einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb zu verschaffen und um die hohe fachliche Kompetenz der Sauenhalter in Deutschland zu erhalten.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Entwicklung des Tierwohllabels für Lebensmittel, die von Tieren stammen, als unverzichtbares Merkmal die nationale Kennzeichnung aufzunehmen, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise kann ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden. Das schafft Vertrauen und Transparenz.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Als Alternativen zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alte männliche Ferkel sind die chirurgische Kastration unter Betäubung sowie die Impfung gegen Ebergeruch und die Jungebermast möglich. Diese Alternativen haben sowohl Vorteile aber auch Nachteile.
Für die Kastration unter Betäubung steht gegenwärtig nur die Injektionsnarkose mit einer für das Schwein zugelassenen Arzneimittelkombination zur Verfügung. Diese Methode birgt jedoch auf Grund einer sehr langen Nachschlafphase die Gefahr von Verlusten bei den Jungtieren.
Die weiteren zur Verfügung stehenden, zulässigen Alternativen zur betäubungslosen Kastration, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch sind wegen geringer Absatzmärkte bzw. unzureichender Akzeptanz in der Wertschöpfungskette gegenwärtig flächendeckend kaum umsetzbar.
Um den Tierhaltern einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb zu verschaffen und um die hohe fachliche Kompetenz der Sauenhalter in Deutschland zu erhalten, soll der Bund gebeten werden, Forschungsvorhaben mit dem Ziel, weitere Alternativen zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alte männliche Ferkel, die eine Schmerzausschaltung gewährleisten, aufzulegen.
Der aktuell auf Referentenebene diskutierte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG) berücksichtigt das Thema "Herkunftskennzeichnung" bisher nicht. Die nationalen Tierschutzstandards, hier das Verbot der betäubungslosen Kastration unter acht Tage alter männlicher Ferkel, sollen in der Herkunftskennzeichnung besondere Berücksichtigung finden.