Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Abgabe einer Erklärung zu prüfen, mit der die Zuständigkeit des Ausschusses über das Verschwindenlassen für die Staatenbeschwerde im Sinne von Artikel 32 des Übereinkommens vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen anerkannt wird.

Begründung

Das Verfahren der Staatenbeschwerde zum Ausschuss über das Verschwindenlassen ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Ziele des Übereinkommens. Da dieses Verfahren nur zur Anwendung kommt, wenn sowohl der Beschwerdeführer als auch der Beschwerdegegner die Zuständigkeit des Ausschusses anerkannt haben, ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele Vertragsstaaten eine entsprechende Anerkennungserklärung abgeben. Die Bundesrepublik sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs erklärt, sie werde die Abgabe einer Anerkennungserklärung für die Individualbeschwerde nach Artikel 31 des Übereinkommens prüfen (BT-Drs. 016/12592, S. 39). Diese Prüfung ist auf die Anerkennung der Staatenbeschwerde auszudehnen.