Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 109. Sitzung am 6. Juli 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/5933 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen - Drucksache 016/5714 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nr. 10 § 421o Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 3 werden die Angabe "35 Prozentpunkte" durch die Wörter "in der Regel 35 Prozentpunkte" und die Angabe "15 Prozentpunkte" durch die Wörter "mindestens 15 Prozentpunkte" ersetzt.
Fristablauf: 2 1.09.07
Initiativgesetz des Bundestages