Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 109. Sitzung am 6. Juli 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/5933 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nr. 10 § 421o Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 2 1.09.07
Initiativgesetz des Bundestages