Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Föderalismusreform-Begleitgesetz
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 44. Sitzung am 30. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Drucksache 016/2010 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes - Drucksache 16/814 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 13 wird in § 5 Abs. 4 die Angabe "3" durch die Angabe "4" ersetzt.