Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Föderalismusreform-Begleitgesetz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 44. Sitzung am 30. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Drucksache 016/2010 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 13 wird in § 5 Abs. 4 die Angabe "3" durch die Angabe "4" ersetzt.