Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/9087 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften - Drucksache 18/8620 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.09.16
Erster Durchgang: Drucksache. 159/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 49 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

,a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter " § 29 Absatz 5 Satz 2" durch die Wörter "Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann," ersetzt."