Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2015
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 85 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten Menschen - bis zu einer Höhe von 30.428 T€

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 8. Oktober 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 Grundgesetz erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 636 85 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30.428 T€ zu leisten.

Die höhere Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen des Bundes ergibt sich aus der gestiegenen Anzahl der in Werkstätten und Integrationsprojekten für behinderte Menschen tätigen behinderten Menschen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) .

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn